08 May 2026, 20:16

Gericht bestätigt: Patienten müssen Zuzahlungen für Generika tragen

Plakat, das zeigt, dass Big Pharma 2022 Amerikaner zwei bis drei Mal so viel für dieselben Medikamente berechnet hat wie in anderen Ländern, mit Bildern von Medikamentenflaschen und einer Spritze.

Gericht bestätigt: Patienten müssen Zuzahlungen für Generika tragen

Ein Patient hat gegen seine Krankenkasse geklagt, nachdem ihm unerwartete Zuzahlungen für ersetzte Medikamente in Rechnung gestellt wurden. Streitpunkt war, ob die Kasse die Kosten rechtmäßig auf den Versicherten abwälzen darf, wenn Apotheken günstigere Generika abgeben. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) hat nun zugunsten der Kasse entschieden und damit ein früheres Urteil bestätigt.

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Der Fall begann, als dem Patienten Finasterid AL 5 mg verschrieben wurde, die Apotheke jedoch eine preisreduzierte Generika-Variante aushändigte. Dadurch entstand eine Zuzahlung von 5,30 Euro, gegen die der Patient Widerspruch einlegte. Er argumentierte, dass häufige Austauschungen ihn zu unerwarteten Zahlungen zwängen und dass Rabattverträge zwischen Kassen und Herstellern die finanzielle Last ungerechtfertigt auf die Patienten abwälzten.

Die Krankenkasse bot zwar an, in diesem Fall die Zuzahlung zu erstatten, lehnte jedoch die Forderung des Patienten nach einer Unterlassungserklärung ab, die künftige Gebühren verhindern sollte. Das Sozialgericht Düsseldorf wies die Klage zunächst ab, woraufhin der Patient Berufung einlegte.

Das LSG lehnte die Berufung ab und stellte klar, dass Versicherte keinen gesetzlichen Anspruch darauf haben, von Zuzahlungen befreit zu werden. Es verwies darauf, dass § 35 SGB V Verhandlungen zwischen Pharmaunternehmen und Kassen fördern solle – nicht jedoch Einzelpersonen direkt begünstigen. Das Gericht wies auch den Vorwurf zurück, Zuzahlungen verletzten verfassungsmäßige Rechte, und urteilte, dass die finanzielle Belastung angemessen und rechtmäßig bleibe.

In seiner Begründung verwies das LSG die Verantwortung für eine Lösung des Problems an die Politik und nicht an die Gerichte. Es betonte, dass die geltenden Gesetze Krankenkassen nicht verpflichten, auf Zuzahlungen zu verzichten – selbst dann nicht, wenn es um rabattierte Medikamente geht.

Das Urteil bestätigt, dass Patienten unter den aktuellen Regelungen Zuzahlungen bei Medikamentenaustausch nicht rechtlich anfechten können. Zwar erstattete die Kasse den strittigen Betrag, doch bleibt eine grundsätzliche Änderung der Praxis den Gesetzgebern überlassen. Der Fall zeigt die anhaltenden Spannungen zwischen Kostensenkungsmaßnahmen im Gesundheitswesen und der finanziellen Belastung der Patienten auf.

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