24 April 2026, 18:41

Falsches VRR-Ticket-Angebot auf Facebook lockt Hunderte in die Falle

Ein Plakat mit Text und Logo, das versteckte Gebühren in Rechnungen anprangert, die Familien monatlich Hunderte Dollar kosten können.

Falsches VRR-Ticket-Angebot auf Facebook lockt Hunderte in die Falle

Ein gefälschter Facebook-Beitrag lockt 500 Einwohner Essens und der Umgebung mit sechs Monaten kostenlosem Nahverkehr. Der Betrug hat bereits mehrere Opfer dazu gebracht, Geld zu überweisen – ohne jemals ein Ticket zu erhalten. Die Behörden bestätigten, dass es sich um eine Falschmeldung handelt, und warnten die Bevölkerung vor der Masche.

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In dem Beitrag heißt es, der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) feiere ein Jubiläum und verschenke Nahverkehrstickets für nur 2,35 Euro. Abgebildet sind Busse und Bahnen der Ruhrbahn sowie ein grün-weißes "Chip-Ticket" mit VRR-Logo. Doch das Angebot ist erfunden, wie die Ruhrbahn in einer Facebook-Warnung klarstellte.

Betroffene berichten, sie hätten zunächst die 2,35 Euro zahlen sollen, bevor weitere Forderungen folgten. Statt eines Tickets wurden sie auf eine fremde Website weitergeleitet, wo sie persönliche Daten und Kreditkarteninformationen preisgeben mussten. Auffällige Merkmale wie gefälschte Nutzerkommentare und verdächtige Links machen den Schwindel leichter erkennbar.

Die Betrugsmasche beschränkt sich nicht auf Essen. Ähnliche Anzeigen mit fast identischem Wortlaut und derselben technischen Infrastruktur tauchten in Berlin, Chemnitz und Düsseldorf auf. Das Muster entspricht einem weltweit dokumentierten Betrug, bei dem über 1.000 gefälschte Facebook-Seiten in mehr als 60 Ländern Verkehrsunternehmen imitieren. Allein der Essener Beitrag wurde als bezahlte Werbung geschaltet und über 4.400 Mal aufgerufen.

Die Ruhrbahn rief die Bevölkerung auf, das falsche Angebot zu ignorieren und keine persönlichen oder finanziellen Daten weiterzugeben. Der Betrug verbreitet sich weiter, mit identischen Fällen in mehreren Städten. Wer bereits gezahlt hat, sollte sich umgehend an seine Bank wenden und den Vorfall bei den örtlichen Behörden melden.

Quelle