EU-Saatgutverordnung bedroht kleine Erzeuger und seltene Sorten
Ein geplanter EU-Saatgutverordnung wirft bei kleinen Erzeugern und Befürwortern der biologischen Vielfalt Besorgnis auf. Die neuen Regeln könnten viele traditionelle Saatguthändler durch strenge Zertifizierungspflichten und hohe Kosten in den Ruin treiben. Gleichzeitig verzeichnen Saatgutbibliotheken in Städten wie Neuss und Köln eine wachsende Nachfrage nach vielfältigen, nicht standardisierten Sorten.
Die Verhandlungen über die Verordnung laufen bereits seit Februar 2026. Während das Europäische Parlament Ausnahmen für Kleinproduzenten befürwortet, setzt sich der Rat der Agrarminister für strengere Kontrollen ein. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, müssten Saatgutmischungen ab 2025 mindestens fünf krautige zweikeimblättrige Arten enthalten – eine Regelung, die Nischenanbieter besonders hart treffen würde.
In Düsseldorf warnt Michael Bonke, Organisator eines lokalen Saatgutfestes, dass viele kleine Betriebe die neuen Auflagen möglicherweise nicht überstehen werden. Anne Mommertz, eine Selbstversorger-Gärtnerin aus derselben Stadt, fürchtet, dass seltene Sorten vollständig verschwinden könnten. Ohne diese Anbieter könnten Hobbygärtner bald nur noch auf standardisiertes Saatgut großer Industriekonzerne angewiesen sein.
Die Saatgutbibliotheken in Neuss und Köln arbeiten bereits daran, die biologische Vielfalt zu bewahren. Claudia Neufurth von der Stadtbibliothek Neuss berichtet von großem Interesse an ihrem kostenlosen Saatgut-Verleihsystem. Solche Initiativen sollen traditionelle und vielfältige Sorten im Umlauf halten – selbst wenn die neuen Vorschriften ihre kommerzielle Verfügbarkeit bedrohen.
Das Ergebnis der EU-Verhandlungen wird über die Zukunft kleiner Saatguterzeuger in ganz Europa entscheiden. Sollten die strengeren Regeln in Kraft treten, könnten viele Betriebe schließen, was Gärtnern weniger Auswahl lassen würde. Bis dahin setzen Saatgutbibliotheken und lokale Erzeuger ihre Bemühungen fort, seltene und alte Sorten zu schützen.