01 May 2026, 12:20

EU-Kommission fordert revolutionäres "Ja-heißt-Ja"-Prinzip für sexuelle Einwilligung

Eine farbcodierte Europakarte aus dem Jahr 2017, die den Geschlechtergleichheitsindex zeigt, mit erklärendem Text auf der linken Seite.

EU-Kommission fordert revolutionäres "Ja-heißt-Ja"-Prinzip für sexuelle Einwilligung

Die Europäische Kommission hat eine Resolution zur Unterstützung des "Ja-heißt-Ja"-Prinzips für sexuelle Einwilligung verabschiedet. Zwar ist der Beschluss vorerst symbolisch, doch er markiert einen Vorstoß für strengere Schutzmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt in ganz Europa. Die Initiative folgt auf jahrelange Debatten und aktuelle, viel beachtete Fälle, die das Thema in den Fokus gerückt haben.

2016 reformierte Deutschland sein Sexualstrafrecht und führte das "Nein-heißt-Nein"-Prinzip ein. Seither sind sexuelle Handlungen strafbar, wenn sie gegen den deutlich geäußerten Willen einer Person verstoßen. Damals stieß die Änderung jedoch auf Widerstand konservativer Gruppen.

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Die neue "Ja-heißt-Ja"-Resolution verlagert die Beweislast auf die Täter:innen. Anders als bisher reicht nicht mehr das Fehlen eines "Nein" aus – vielmehr ist eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich. Befürworter:innen argumentieren, dass dieser Ansatz Opfern klareren Schutz bietet.

Der Fall Gisele Pelidot, der große öffentliche Aufmerksamkeit erregte, beschleunigte die EU-Initiative. Mehrere europäische Länder haben bereits ähnliche Gesetze eingeführt und damit eine Vorlage für eine breitere Übernahme geschaffen. Die Resolution zielt darauf ab, eine einheitliche Haltung zur Einwilligung in allen Mitgliedstaaten zu etablieren.

Der Beschluss der Europäischen Kommission ist zwar noch nicht rechtlich bindend, sendet aber ein Signal für strengere Einwilligungsregeln. Wird das "Ja-heißt-Ja"-Prinzip flächendeckend übernommen, könnte es die Behandlung von Sexualstraftaten vor Gericht grundlegend verändern. Vorerst fordert die Resolution die Länder auf, ihre Politik an diesem höheren Maßstab für Einwilligung auszurichten.

Quelle