21 April 2026, 16:30

Drogenfund in Duisburg: Niederländer nach gefährlicher Fahrt festgenommen

Außensicht eines Gebäudes mit einer beleuchteten Schilder 'butt drugs' und gläserne Wände, die umliegende Fahrzeuge, Gebäude, Bäume und Himmel zeigen.

Drogenfund in Duisburg: Niederländer nach gefährlicher Fahrt festgenommen

Ein 50-jähriger niederländischer Autofahrer wurde in Duisburg festgenommen, nachdem die Polizei seinen Volkswagen in der Nähe einer Tankstelle gefährlich schlingernd entdeckt hatte. Beamte hielten das Fahrzeug auf der Wanheimer Straße an und fanden verdächtige Betäubungsmittel, was zu einer vorläufigen Festnahme wegen mehrerer Vorwürfe führte.

Der Vorfall begann, als die Polizisten einen Volkswagen mit drei Insassen beobachteten, der unberechenbare Spurwechsel vornahm. Das Auto wurde in der Nähe einer Tankstelle angehalten, wo der 50-jährige Fahrer, ein niederländischer Staatsbürger, sichtbar nervös wirkte. Er versuchte, einen Gegenstand zu verstecken, bei dem es sich später um Drogen gehandelt haben soll.

Die Beamten durchsuchten das Fahrzeug und beschlagnahmten die verdächtigen Substanzen sowie das Mobiltelefon des Fahrers. Zudem wurde eine Blutprobe entnommen, um den Einfluss von Alkohol und Drogen zu überprüfen. Die beiden Mitfahrer, 24 und 38 Jahre alt, befanden sich ebenfalls während der Kontrolle im Auto.

Der Fahrer, der keinen Ausweis bei sich hatte, wurde wegen des Verdachts auf Drogenbesitz und Fahren unter Drogeneinfluss in Gewahrsam genommen. Am 16. April wurde er einem Haftrichter vorgeführt, der einen Haftbefehl erließ. Die Staatsanwaltschaft Duisburg übernimmt nun den Fall; die Anklagepunkte umfassen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Trunkenheit im Verkehr.

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Der Beschuldigte bleibt wegen drogenbezogener Straftaten und Fahrens unter Einfluss berauschender Mittel in Untersuchung. Die beschlagnahmten Gegenstände, darunter das Handy und die verdächtigen Substanzen, werden im Rahmen des laufenden Ermittlungsverfahrens untersucht. Ein Gerichtstermin steht bisher noch nicht fest.

Quelle