Buschfeld in Solingen-Wald bleibt dauerhaft vor Bebauung geschützt
Der Düsseldorfer Regierungsbezirk hat eine richtungsweisende Entscheidung über die Zukunft des Buschfeld-Geländes in Solingen-Wald getroffen. Nach jahrelangen politischen Diskussionen bleibt das Areal nun dauerhaft von gewerblicher Bebauung verschont. Die Einstufung der Fläche soll im Rahmen der 25. Änderung des Landesentwicklungsplans angepasst werden.
Der Bezirksrat hat den Start des Änderungsverfahrens beschlossen. Dies folgt wiederholten Beschlüssen des Solinger Stadtrats, die das Vorhaben vorantreiben. Bisher war das Buschfeld als „Allgemeines Siedlungsgebiet“ (ASB) ausgewiesen.
Nach dem neuen Entwurf wird es künftig als „Allgemeines Freiflächen- und Agrargebiet“ eingestuft. Seine Funktion liegt dann im Landschaftsschutz und in der naturnahen Erholung. Bevor die Änderung endgültig wird, muss sie noch eine zweite Beschlussfassung durchlaufen.
Die Entscheidung sichert, dass das Buschfeld-Gelände frei von gewerblicher Nutzung bleibt. Als nächster Schritt steht die konkrete Überarbeitungsphase des Landesentwicklungsplans an. Die endgültige Genehmigung wird seinen Status als rein landwirtschaftliche Freifläche bestätigen.
