Bundesrat verschärft Tierschutz bei Lebendtiertransporten in Drittländer
Mats HartmannBundesrat verschärft Tierschutz bei Lebendtiertransporten in Drittländer
Der Bundesrat hat eine klare Position zum Tierschutz bei Lebendtiertransporten in Drittländer außerhalb der EU bezogen. Am 26. September 2025 verabschiedete er einen Beschluss, der strengere Vorschriften fordert, um anhaltende Verstöße zu unterbinden. Die bisherigen Maßnahmen hätten nach Angaben der Behörden die Misshandlung von Tieren während des Transports und der Handhabung nicht verhindern können.
Den Anstoß für die Reform gab Nordrhein-Westfalen, das den Beschluss einbrachte. Darin wird auf wiederholte Verstöße gegen Tierschutzbestimmungen bei der Ausfuhr von Nutztieren in bestimmte Drittstaaten hingewiesen – mit der Warnung, dass sich solche Fälle ohne Gegenmaßnahmen fortsetzen könnten.
Nach den neuen Forderungen sollen Lebendtiertransporte nur noch genehmigt werden, wenn das Zielland die Standards des Terrestrischen Tierschutzcodes der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) erfüllt. Der Bundesrat pocht zudem auf verbindliche EU-weite Regelungen zum Schutz der Tiere während des Transports. Zudem sollen künftig in den tierärztlichen Gesundheitszeugnissen Tierschutzstandards verankert werden, um Lücken zu schließen, die durch den Wegfall bilateraler Abkommen für den Export von Zuchttieren im Jahr 2023 entstanden sind.
Der Beschluss geht noch einen Schritt weiter: Die EU-Kommission soll Befugnisse erhalten, Verstöße eigenständig zu untersuchen. Werden Missstände festgestellt, muss sie die Möglichkeit haben, Exporte vollständig zu stoppen. Der Bundesrat hat die Bundesregierung nun aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für diese Reformen einzusetzen.
Mit dem Beschluss werden klare Maßstäbe für künftige Tiertransportrichtlinien gesetzt. Er verlangt die Einhaltung internationaler Gesundheitsstandards und stattet die EU-Kommission mit Durchsetzungsinstrumenten aus. Ohne diese Änderungen, so geben die Behörden zu, könne der Schutz exportierter Tiere nicht gewährleistet werden.






