Betrunken und ohne Führerschein: Pole in Grevenbroich bei Verkehrskontrolle erwischt
Henry BraunBetrunken und ohne Führerschein: Pole in Grevenbroich bei Verkehrskontrolle erwischt
Am 10. Juni 2023 wurde ein 59-jähriger Pole in Grevenbroich von der Polizei angehalten, nachdem er ohne gültigen Führerschein gefahren war. Bei der Verkehrskontrolle stellten die Beamten zudem fest, dass er unter Alkoholeinfluss stand. Der Vorfall könnte nun rechtliche Konsequenzen sowohl für den Fahrer als auch für die Halterin des Fahrzeugs nach sich ziehen.
Die Kontrolle erfolgte an der Kreuzung Ostwall/Parkstraße. Ein vorläufiger Atemalkoholtest ergab, dass der Alkoholwert des Mannes über dem gesetzlich erlaubten Grenzwert lag. Daraufhin wurde er zur Entnahme einer Blutprobe auf die Wache gebracht, um die genaue Promillekonzentration zu bestimmen.
In Deutschland gilt eine Blutalkoholkonzentration von 0,11 Promille oder mehr als absolute Fahruntüchtigkeit und stellt eine Straftat dar. Bereits ab 0,05 Promille können Fahrer mit verwaltungsrechtlichen Sanktionen rechnen. Bei nachweisbarer Fahruntauglichkeit sind auch bei niedrigeren Werten rechtliche Folgen möglich.
Die eingetragene Halterin des Fahrzeugs, die Freundin des Fahrers, muss nun damit rechnen, wegen des Überlassens des Wagens an einen alkoholisierten Fahrer belangt zu werden. Die Polizei betonte erneut, dass der sicherste Weg darin besteht, vor dem Fahren vollständig auf Alkohol zu verzichten.
Das Fehlen eines gültigen Führerscheins und die Alkoholisierung des Fahrers haben weitere rechtliche Schritte ausgelöst. Die Behörden gehen weiterhin konsequent gegen Trunkenheit am Steuer vor – inklusive Strafen für Personen, die Betrunkenen das Fahren ermöglichen. Die weiteren Ermittlungen basieren auf den Ergebnissen der Blutuntersuchung und Zeugenaussagen.






