03 April 2026, 08:15

Afrikanische Schweinepest in NRW: Wildschweine sterben – Sperrzonen und strenge Regeln gelten

Plakat mit der Aufschrift "Der Landkreis Wilts, das Tierseuchengesetz von 1878" Ankündigung einer Mitteilung über Schweinepest.

Afrikanische Schweinepest in NRW: Wildschweine sterben – Sperrzonen und strenge Regeln gelten

Afrikanische Schweinepest breitet sich unter Wildschweinen in deutschen Wäldern aus

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Der erste infizierte Fall wurde vor etwa dreieinhalb Monaten in Kirchhundem im Kreis Olpe entdeckt. Seither ergreifen die Behörden strenge Maßnahmen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen und eine Übertragung auf Hausschweine zu verhindern.

Mittlerweile wurde die Krankheit bei rund 170 verendeten Wildschweinen in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein bestätigt. Um die weitere Ausbreitung zu kontrollieren, haben die zuständigen Stellen Sperrzonen in Olpe, Siegen-Wittgenstein und im Hochsauerlandkreis eingerichtet. In diesen Gebieten gelten verschärfte Regeln: Hunde müssen an der Leine geführt werden, das Betreten von Wäldern und Wiesen ist verboten, und traditionelle Osterfeuer wurden abgesagt.

Auch das Pilzesammeln ist untersagt. Wer die Sperrzone verlässt, muss Schuhe, Kleidung und Fahrzeuge desinfizieren. Verstöße gegen diese Auflagen werden mit Bußgeldern zwischen 30 und 25.000 Euro geahndet. Spezialteams mit Leichenhunden und Drohnen haben bereits über 100 Quadratkilometer Wald durchsucht, während 114 Kilometer Schutzzaun die 143.000 Hektar große Kernzone umschließen.

Zu den weiteren Maßnahmen zählen ein dreiwöchiges Jagdverbot in der Nähe von Infektionsherden, ein Transportstopp für Schweine sowie ein Früherkennungssystem für Betriebe. Besonders problematisch bleibt achtlos entsorgter Lebensmittelabfall – vor allem Fleischreste –, da dieser die Verbreitung des Virus unter Wildschweinen begünstigt.

Ziel ist es, den Ausbruch zu isolieren und eine Übertragung auf Hausschweinebestände zu verhindern. Die Behörden überwachen die Lage weiterhin genau und setzen auf intensive Überwachung sowie strikte Eindämmungsprotokolle. Bei weiteren Verstößen gegen die Auflagen drohen empfindliche Strafen.

Quelle