98.000 Euro verschwunden: Sparkasse bestreitet Existenz eines Sparkontos trotz Kontoauszügen
Mats Hartmann98.000 Euro verschwunden: Sparkasse bestreitet Existenz eines Sparkontos trotz Kontoauszügen
Eine Frau aus Heiligenhaus klagt auf die Rückerstattung von 98.000 Euro von der Kreissparkasse Düsseldorf. Die Bank behauptet, das Sparkonto der Klägerin existiere nicht – obwohl diese Kontoauszüge aus Jahrzehnten vorlegt. Heute beginnt der Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf.
Der Streit eskalierte im Mai 2024, als die Frau ihr Sparkonto auflösen wollte. Die Kreissparkasse Düsseldorf lehnte dies ab mit der Begründung, es gebe keine Unterlagen zu dem Konto. Ihr Anwalt, Volker Kukorus, besteht darauf, dass die Bank einen Fehler gemacht habe, und fordert die Freigabe des Geldes.
Das Konto war ursprünglich 2003 von ihrem verstorbenen Ehemann, einem ehemaligen Bankmitarbeiter, während der Fusion der Sparkasse Heiligenhaus mit der Kreissparkasse Düsseldorf eröffnet worden. Ein weiterer Zusammenschluss erfolgte am 1. Januar 2024, als die Sparkasse Heiligenhaus vollständig in die Düsseldorfer Filiale integriert wurde. Seither hat die Bank automatisierte Kontomigrationen, Datenprüfungen und Kundenbenachrichtigungen durchgeführt, um die Unterlagen gemäß den deutschen Bankvorschriften zu verifizieren.
Die Klägerin besitzt zahlreiche Kontoauszüge aus 20 Jahren, der jüngste stammt vom Februar 2024. Die Bank jedoch weist diese als Fälschungen zurück und verweist auf Formatierungsfehler und Druckmängel. Nun muss das Gericht entscheiden, ob die Gelder freigegeben werden oder weiterhin blockiert bleiben.
Der Prozess wird klären, ob die Frau ihr Erspartes in Höhe von 98.000 Euro zurückerhält. Das Urteil könnte auch Aufschluss darüber geben, ob die Bank bei der Kontenüberführung versagt hat oder ob die vorgelegten Unterlagen tatsächlich ungültig sind. Eine Entscheidung wird in den kommenden Wochen erwartet.






